man weiß doch z.B., wofür das "C" in CDU steht
Aber offensichtlich wissen die eigen Parteimitglieder nichts von der Bedeutung !
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man weiß doch z.B., wofür das "C" in CDU steht
Aber offensichtlich wissen die eigen Parteimitglieder nichts von der Bedeutung !
man weiß doch z.B., wofür das "C" in CDU steht
Aber offensichtlich wissen die eigen Parteimitglieder nichts von der Bedeutung
Was CDU bedeutet, sollte jeder wissen, aber hier im Forum hat kaum jemand was mit Christentum und Glaube am Hut. Es ist sehr heuchlerisch, sich jetzt plötzlich auf den Christlichen Glauben zu berufen, weils grad in den Kram passt.
Zu dem komplexen Thema siehe auch hier:
Was CDU bedeutet, sollte jeder wissen, aber hier im Forum hat kaum jemand was mit Christentum und Glaube am Hut. Es ist sehr heuchlerisch, sich jetzt plötzlich auf den Christlichen Glauben zu berufen, weils grad in den Kram passt.
OMG! Was soll das denn?
CDU = Club deutscher Unternehmer 🙃🦘
CDU = Club deutscher Unternehmer 🙃🦘
Dachte ich mir, dass das kaum jemand weiß.
Hier in diesem Thread geht es ausschließlich um den assistierten Suizid.
Wenn du darauf so großen Wert legst, wäre es hilfreich, das bereits im Titel darzustellen. Woher soll ein normalsterblicher Nutzer denn wissen, dass man in einem Faden, dessen Titel auf "Sterbehilfe" verweist, nicht über Sterbehilfe diskutieren darf, sondern nur über assistierten Suizid?
Wenn du darauf so großen Wert legst, wäre es hilfreich, das bereits im Titel darzustellen.
Zudem ist der Titel falsch. Die Formulierung "Sterbehilfe ist nach dem Urteil des BvG ab sofort auch in Deutschland erlaubt" verkennt, das lediglich der Gesetzgeber den betreffenden Paragraphen ändern muss. Das BVerfG, nicht das "BvG", hat diese Vorschrift nicht außer Kraft gesetzt.
Ich verweise nochmals auf meinen Link in #362. In einer guten Palliativmedizin liegt die Lösung.
Zum Aufräumen geschlossen.
Ich habe einige OT-Beiträge einschl. Stichelei gelöscht.
Bitte beachtet den Wunsch der TE: RE: Sterbehilfe ist nach dem Urteil des BvG ab sofort auch in Deutschland erlaubt
Diesen Vorschlag finde ich allerdings recht hilfreich:
Wenn du darauf so großen Wert legst, wäre es hilfreich, das bereits im Titel darzustellen. Woher soll ein normalsterblicher Nutzer denn wissen, dass man in einem Faden, dessen Titel auf "Sterbehilfe" verweist, nicht über Sterbehilfe diskutieren darf, sondern nur über assistierten Suizid?
Fizzlypuzzly , wenn wir den Titel deines Threads zur Klarstellung ändern sollen, gib uns bitte Bescheid (dann auch wie wir ihn formulieren sollen).
Wenn du darauf so großen Wert legst, wäre es hilfreich, das bereits im Titel darzustellen.
Zudem ist der Titel falsch. Die Formulierung "Sterbehilfe ist nach dem Urteil des BvG ab sofort auch in Deutschland erlaubt" verkennt, das lediglich der Gesetzgeber den betreffenden Paragraphen ändern muss. Das BVerfG, nicht das "BvG", hat diese Vorschrift nicht außer Kraft gesetzt.
Soweit wir über die Strafbarkeit aus 217 StGB sprechen und das ist der Kern dieses Fadens über assistierten Suizid, dann ist diese Strafrechtsnorm gemäß 95 I 1 BVerfGG für nichtig erklärt worden und es bedarf insoweit keiner weiteren Aufhebungsakte des Gesetzgebers. Ungeachtet dessen hat das Bundesverfassungsgericht auch kurz dazu Stellung genommen, dass die Nichtigkeitserklärung des strafrechtlichen Verbots allein nicht ausreichend ist, um diesen Gesamtkomplex zu regeln. Insoweit hat der erkennende Senat in Richtung des Gesetzgebers unter anderem noch das folgende unter Rz 338 ff in seiner Grundsatzentscheidung ausgeführt:
ZitatAlles anzeigen[...]
2. Aus der Verfassungswidrigkeit des § 217 StGB folgt nicht, dass der Gesetzgeber sich einer Regulierung der Suizidhilfe vollständig zu enthalten hat. Er hat aus den ihm obliegenden Schutzpflichten für die Autonomie bei der Entscheidung über die Beendigung des eigenen Lebens in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise einen Handlungsauftrag abgeleitet (vgl. Rn. 231 ff.). Ein legislatives Schutzkonzept hat sich aber an der der Verfassungsordnung des Grundgesetzes zugrundeliegenden Vorstellung vom Menschen als einem geistig-sittlichen Wesen auszurichten, das darauf angelegt ist, sich in Freiheit selbst zu bestimmen und zu entfalten (vgl. BVerfGE 32, 98 <107 f.>; 108, 282 <300>; 128, 326 <376>; 138, 296 <339 Rn. 109>). Die verfassungsrechtliche Anerkennung des Einzelnen als zur Selbstbestimmung befähigten Menschen verlangt eine strikte Beschränkung staatlicher Intervention auf den Schutz der Selbstbestimmung, der durch Elemente der medizinischen und pharmakologischen Qualitätssicherung und des Missbrauchsschutzes ergänzt werden kann.
Zum Schutz der Selbstbestimmung über das eigene Leben steht dem Gesetzgeber in Bezug auf das Phänomen organisierter Suizidhilfe ein breites Spektrum an Möglichkeiten offen. Sie reichen von der positiven Regulierung prozeduraler Sicherungsmechanismen, etwa gesetzlich festgeschriebener Aufklärungs- und Wartepflichten, über Erlaubnisvorbehalte, die die Zuverlässigkeit von Suizidhilfeangeboten sichern, bis zu Verboten besonders gefahrträchtiger Erscheinungsformen der Suizidhilfe entsprechend dem Regelungsgedanken des § 217 StGB. Sie können mit Blick auf die Bedeutung der zu schützenden Rechtsgüter auch im Strafrecht verankert oder jedenfalls durch strafrechtliche Sanktionierung von Verstößen abgesichert werden (vgl. dazu bereits Rn. 268 ff.).
Aufgrund der verfassungsrechtlichen Anerkennung des Rechts auf Selbsttötung, welche die einem individuellen Suizidentschluss zugrundeliegenden Motive einschließt und diese damit einer Beurteilung nach Maßstäben objektiver Vernünftigkeit entzieht (vgl. Rn. 210), verbietet es sich aber, die Zulässigkeit einer Hilfe zur Selbsttötung materiellen Kriterien zu unterwerfen, sie etwa vom Vorliegen einer unheilbaren oder tödlich verlaufenden Krankheit abhängig zu machen. Dies hindert nicht, dass je nach Lebenssituation unterschiedliche Anforderungen an den Nachweis der Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit eines Selbsttötungswillens gestellt werden können. Es steht dem Gesetzgeber frei, ein prozedurales Sicherungskonzept zu entwickeln.
Allerdings muss jede regulatorische Einschränkung der assistierten Selbsttötung sicherstellen, dass sie dem verfassungsrechtlich geschützten Recht des Einzelnen, aufgrund freier Entscheidung mit Unterstützung Dritter aus dem Leben zu scheiden, auch faktisch hinreichenden Raum zur Entfaltung und Umsetzung belässt. Das erfordert nicht nur eine konsistente Ausgestaltung des Berufsrechts der Ärzte und der Apotheker, sondern möglicherweise auch Anpassungen des Betäubungsmittelrechts.
Die Obliegenheit zur konsistenten Ausgestaltung der Rechtsordnung schließt nicht aus, die im Bereich des Arzneimittel- und des Betäubungsmittelrechts verankerten Elemente des Verbraucher- und des Missbrauchsschutzes aufrechtzuerhalten und in ein Schutzkonzept im Bereich der Suizidhilfe einzubinden. All dies lässt unberührt, dass es eine Verpflichtung zur Suizidhilfe nicht geben darf.
[...]
Palliativ gehört hier nicht dazu? Das ist doch die oftmalige und vermutlich einzige Alternative zum Suizid?
Palliativ gehört hier nicht dazu? Das ist doch die oftmalige und vermutlich einzige Alternative zum Suizid?
Das ist EINE Möglichkeit, aber eben nicht für alle Menschen und ihre Krankheiten.
Es steht wohl außer Frage, dass die Möglichkeit einer palliativen Medizin noch längst nicht ausgeschöpft sind, aber nichtdestotrotz wird es immer Menschen geben, für die das eben kein gangbarer Weg ist. Nicht jeder hängt so sehr an irgendeiner Form des Existierens (ja manch einer mag gewisse Umstände nicht mehr "Leben" nennen), dass für ihn/sie nur und ausschließlich die Palliativmedizin eine Option darstellt.
Ich persönlich könnte mir Palliativmedizin auch nicht unbedingt für alle Situationen vorstellen. Mei da wirst halt die letzten Wochen/Monate noch liebevoll (?) bis in den Tod gepflegt wovon man wahrscheinlich nicht mal mehr irgendwas mitbekommt, weil man die Schmerzen etc. so gar nicht mehr aushält und dann ohnehin ne tiefe Sedierung bekommt. Wow, was für eine Lebensqualität (und was für Kosten), für das, dass ich einfach nur am Leben gehalten werde bis mein Herz endgültig aussteigt. Für mich ganz persönlich eine völlig unzumutbare und nicht akzeptable Lösung! Da wartet man ja förmlich drauf, dass ich endlich das Zeitliche segne, was man auch abkürzen kann, um mir und meinen Angehörigen einiges zu ersparen.
Mal ganz unabhängig davon, dass einige es widerlich finden, Menschenleben mit Kosten zu vergleichen (macht aber jede Versicherung), aber wozu soll ich in den letzten Lebensmonaten so dermaßen viele Kosten für die Allgemeinheit verursachen, wenn da für mich keinerlei Benefit rausspringt?
Keiner der noch ganz bei Trost ist, würde das seinem Haustier antun
Da tickt aber eben jeder anders und das gilt es zu akzeptieren! Aber bitte behauptet nicht, dass Palliativmedizin der Allheilsbringer für ALLE ist! Ja für manche ist sie das und es gibt noch Luft nach oben, um den Zugang und die Versorgung dazu zu verbessern! Jeder hat so seine Vorstellung von Leben, Lebensqualität und vom Sterben und nicht jeder kann sich mit dem Gedanken anfreunden, mitunter wochenlang ein Deckengucker zu sein, gepampert zu werden und nur mit ner ordentlichen Ladung Medis einem "qualvoller" Tod zu entgeht.
Jeder lebt und jeder stirbt auf seine Art und Weise und jeder hat ein Leben und Sterben in Würde verdient - wie das aussieht sollte jeder für sich entscheiden
Ich habe den Link von Einstein gelesen. Er ist sachlich und empathisch geschrieben. Darüber kann man tatsächlich vielen helfen und so mancher, der dann gut betreut wird, ist palliativ gut aufgehoben.
Trotzdem möchte ich anmerken, dass dies nicht in allen Fällen möglich sein wird.
Meine Erfahrung mit Sterbenden in den letzten Jahren diesbezüglich war durchwachsen gewesen. Die Zusammenarbeit mit Ärzten, einem Heim und der Palliativmedizin hat bei uns nur grenzwertig funktioniert. Da ist einiges leider schief gegangen, wegen unterschiedlicher Bewertungen von Arzt, Stationsleiter und der palliativen Betreuung. Hätte ich mich nicht eingelesen, wäre es gründlich schief gegangen.
Die andere Sache ist die, dass man nicht immer Palliativ helfen kann. Dazu habe ich das Beispiel einer Frau im Fernsehen gesehen, deren Sohn einen Motorradunfall gehabt hat. Er war seitdem am ganzen Körper gelähmt, auch die Sprache war weg. Er konnte nur die Augen bewegen, um sich zu verständigen. Die Mutter hat ihren Sohn jedes Wochenende zu sich nach Hause geholt. Er wurde ansonsten in einem Heim betreut. Nach zehn Jahren bemerkte die Mutter, eine Veränderung an ihrem Sohn. Sie stellte ihm Fragen und er antwortete. Die Mutter wusste, er wollte sterben. Er bestätigte ihr das immer wieder. Die Mutter gelangte natürlich in einen fürchterlichen Zwiespalt, der sie quälte, bis sie sich zu einer Lösung durchringen konnte.
Letztendlich gab sie ihrem Sohn und sich selbst an einem Wochenende ein Mittel. Ich kenne nicht mehr die ganze Geschichte. Aber sie kannte sich hier wohl aus oder sie hat sich genau informiert und ist auch irgendwie da drangekommen. Der Sohn starb, sie wurde jedoch gerettet. Der Fall kam vor Gericht.
In diesem Fall wäre noch nicht einmal ein assistierter Suizid hilfreich gewesen, denn der Mann hätte nichts tun können, um sein Leben selbst zu beenden. An solches sollte die Gesetzgebung auch denken.
Und vor allem sollte das Gesundheitswesen auf Vordermann gebracht werden, wie gesagt. Aber da fehlt es wohl an Mitteln und Wegen. Dann liegt man, wenn man Pech hat, in einem unterbesetzten Heim, wodurch aus Zeitmangel Fehler passieren können. Und nicht jeder hat nahe Verwandte, die in der letzten Phase da sein können. Das ist traurig, kommt aber vor. Besser wäre dann eine Aufnahme in ein Hospiz. Da wird man wesentlich besser betreut. Das wird aber in der Regel abgelehnt, wenn man bereits in einem Heim liegt.
Solches dürfte es auch auch nicht geben. Es sollten genügend Möglichkeiten zur Verfügung stehen, so dass man in der letzten Lebensphase gut versorgt wird. Wäre dies so, dann würde so manch einer sicher anders denken und anders entscheiden.
Trotz allem darf man, so sehe ich das, keine allgemeine Formel aus der palliativen Versorgung machen. Es sollten auch andere Möglichkeiten mit berücksichtigt werden.
Ehe ich hierzu
Palliativ gehört hier nicht dazu? Das ist doch die oftmalige und vermutlich einzige Alternative zum Suizid?
nicht ein eindeutiges Statement lese, kann ich mich nicht weiter äußern, würde ich aber gerne.
Palliativmedizin ist eine mögliche Alternative, aber kommt eben nicht für jeden in jeder Situation in Frage. In ihr steckt sehr viel Potenzial und sie kann sehr, sehr viel bewirken, aber man muss einfach akzeptieren, dass sie nicht für alle Situationen und Menschen die einzige Option darstellen!
Der assistierte Suizid ist eine absolute Einzelfallentscheidung, die jeder für sich ganz persönlich treffen kann. Abhängig von persönlichen Lebensvorstellungen, von Weltanschauungen vom sozialen Umfeld von zahllosen Faktoren.
Die Palliativmedizin ist für jeden gedacht, der eine schwere, unheilbare Erkrankung hat, die zum Tode führen wird. Egal in welchem Stadium der Erkrankung sich der Betroffene befindet, sie sollte jedem in der entsprechenden Lebenssituation zur Verfügung stehen. Aber leider ist auch dieser Bereich, wie vieles im Gesundheitssystem, unterfinanziert und geprägt von zu wenig Personal. Die Palliativmedizin hat ihre Grenzen in Einzelfällen und dann entscheidet der ein oder andere sich für den assistierten Suizid.
Ich habe keine Zahlen, gehe aber mal davon aus, dass die meisten Menschen mit einer sehr guten palliativmedizinschen Versorgung gut beraten sind und diese absolut ausreichend sein wird, in nur wenigen Fällen wird es zum assistierten Suizid kommen.
Ist es jetzt erlaubt in diesem Thread über die Palliativmedizin zu schreiben oder nicht? Die Thematik kann in dem Faden ' Angst vor dem Sterbeprozess ' diskutiert werden. Ich finde es sehr wichtig, daß rechtzeitig die richtigen Medikamente rezeptiert werden. In der Palliativmedizin werden sehr viele onkologische Patienten betreut, deren Erkrankung kurativ nicht mehr therapierbar ist. Z.b. bei einem Glioblastom oder einem metastasierten Pankreaskarzinom ist die Prognose schon bei Diagnosestellung schlecht. Treten dann Symptome, wie Schmerzen, Atemnot, Ängste etc. auf, ist die richtige Medikation angezeigt. Nicht jeder Hausarzt ist darin firm. Mir hat ein Arzt einmal gesagt: Warum Morphin bei Dyspnoe, das wirkt doch nur bei Schmerzen! Das wäre einem FA für Palliativmedizin nicht passiert.
Das wäre einem FA für Palliativmedizin nicht passiert.
Das wäre jedem, der ein wenig Ahnung von Pharmakologie hat, nicht passiert....
Das wäre jedem, der ein wenig Ahnung von Pharmakologie hat, nicht passiert....
Sofern diese Aussage zutrifft und der Bericht der Nutzerin Paradisi ebenfalls den Tatsachen entspricht, ist die logische Schlussfolgerung aus der Kombination dieser beiden Erkenntnisse, dass es Ärzte gibt, die noch viel weniger Ahnung als wenig Ahnung haben. Von Pharmakologie jedenfalls.
ist das jetzt gefährlicher als der Klimawandel oder weniger gefährlich?
Sowas sind mMn Basics und kein spezielles Facharztwissen. Das musst Du als Allgemeinmediziner genauso wissen wie als Anästhesist, Internist, in der Hämato/Onko, als Pädiater, ..... etc....
Bei Uschis/Orthopäden mach ich `ne Ausnahme (kleines Chirurgen Bashing am Rande )
Pharma ist jetzt auch kein Spaßfach, sondern durchaus sinnvoll....
(kleines Chirurgen Bashing am Rande )
Hach, die guten alten UR-Feindschaften
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