Das war ein Scherz. Ich dachte, das wäre offensichtlich. Sorry.
Ich verstehe jetzt. Manchmal stehe ich schon auf einer langen Leitung
und hatte mich ehrlich gesagt, über deinen Beitrag etwas gewundert.
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Das war ein Scherz. Ich dachte, das wäre offensichtlich. Sorry.
Ich verstehe jetzt. Manchmal stehe ich schon auf einer langen Leitung
und hatte mich ehrlich gesagt, über deinen Beitrag etwas gewundert.
Was Kein Einstein nicht versteht, ist dass assistierter Suizid ungleich aktive Sterbehilfe ist. Er kann also als Arzt einen Suizid assistieren und sich dabei trotzdem an die einschlägige Berufsordnung halten. Rein juristisches Missverständnis mal wieder. Obwohl immer alle so gut Jura können hier.
Was Kein Einstein nicht versteht, ist dass assistierter Suizid ungleich aktive Sterbehilfe ist. Er kann also als Arzt einen Suizid assistieren und sich dabei trotzdem an die einschlägige Berufsordnung halten. Rein juristisches Missverständnis mal wieder. Obwohl immer alle so gut Jura können hier.
Das werden die Gerichte entscheiden, aber die entscheiden immer erst hinterher, oft auch nach Jahren.
Unfug.
Das werden die Gerichte entscheiden, aber die entscheiden immer erst hinterher, oft auch nach Jahren.
Das BVG hat bereits im Februar 22 eine Entscheidung getroffen.
Wenn dir die wichtigsten Passagen - von Bion gepostet - nicht reichen,
kannst Du ja hier alles nachlesen.
Kein Einstein kennt sich auch bestens aus, ohne die Entscheidung gelesen zu haben, sein/ihr Bruder ist doch Jurist, Mensch.
Das mag schon sein, aber seine Einlassungen gehen am Theme vorbei.
Kein Einstein ist Arzt.
Kein Einstein ist Arzt.
Na und?? (Außerdem kann hier jede*r alles über seinen*ihren (angeblichen) Beruf behaupten)
Und Fizzly schrieb bereits:
Alles anzeigenNochmal.
Was Du bist, über welches Wissen Du verfügst, spielt hier keine Rolle.
Es geht um das Thema.
Das was Du hier postest, hat mit diesem Thema nichts zu tun.Was Du hier machst, ist einen Nebenschauplatz zu eröffnen.
Also lese nach um was es hier geht und beteilige dich gerne.
Das Thema ist kein einfaches und sollte hier nicht zerfleddert werden.
Sicher darf hier diskutiert und Meinungen gepostet werden.Allerdings nur wenn es auch den Kern, das Thema betrifft.
Die Beihilfe zum Suizid ist keine aktive Sterbehilfe, da die Person/Patient das Medikament selber! zu sich nimmt. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Aktiv bedeutet, wenn ein Arzt einem Patienten das todbringende Medikament selber oral verabreicht oder injiziert.
Alles anzeigenKein Einstein ist Arzt.
Na und?? (Außerdem kann hier jede*r alles über seinen*ihren (angeblichen) Beruf behaupten)
Und Fizzly schrieb bereits:
Alles anzeigenNochmal.
Was Du bist, über welches Wissen Du verfügst, spielt hier keine Rolle.
Es geht um das Thema.
Das was Du hier postest, hat mit diesem Thema nichts zu tun.Was Du hier machst, ist einen Nebenschauplatz zu eröffnen.
Also lese nach um was es hier geht und beteilige dich gerne.
Das Thema ist kein einfaches und sollte hier nicht zerfleddert werden.
Sicher darf hier diskutiert und Meinungen gepostet werden.Allerdings nur wenn es auch den Kern, das Thema betrifft.
Ich glaube nicht, daß der User lügt, im Gegensatz zu jemand, der/die im OP tätig ist.
Ich glaube nicht, daß der User lügt, im Gegensatz zu jemand, der/die im OP tätig ist.
Meinst Du nicht, dass es vollkommen egal ist, wer was ist oder nicht?
Du hast dich doch bereits mehrfach zu diesem Thema geäussert.
Fange doch bitte jetzt nicht hier an zu streiten, User*innen iwas zu unterstellen,
zu bestätigen, um hier jetzt evtl. Seitenlang das Thema zu chrashen.
Alles anzeigenIch glaube nicht, daß der User lügt, im Gegensatz zu jemand, der/die im OP tätig ist.
Meinst Du nicht, dass es vollkommen egal ist, wer was ist oder nicht?
Du hast dich doch bereits mehrfach zu diesem Thema geäussert.
Fange doch bitte jetzt nicht hier an zu streiten, User*innen iwas zu unterstellen,
zu bestätigen, um hier jetzt evtl. Seitenlang das Thema zu chrashen.
Ich habe niemanden etwas unterstellt, sondern nur die Wahrheit geschrieben. Ciao!
Kein Einstein kennt sich auch bestens aus, ohne die Entscheidung gelesen zu haben, sein/ihr Bruder ist doch Jurist, Mensch.
Das mag schon sein, aber seine Einlassungen gehen am Theme vorbei.
Kein Einstein ist Arzt.
Na und? Selbst wenn er Arzt ist, sind seine rechtlichen Ausführungen falsch.
Das mag schon sein, aber seine Einlassungen gehen am Theme vorbei.
Kein Einstein ist Arzt.
Na und? Selbst wenn er Arzt ist, sind seine rechtlichen Ausführungen falsch.
Isso
Es ist so, dass für Ärzte die Berufsordnung verbindlich ist. Dem steht jetzt das besagte Urteil des BVerfG entgegen.
Ob jetzt der § 217 StGB außer Kraft gesetzt ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Das gilt ebenso für den § 16 der Rheinland-Pfälzischen Berufsordnung für Ärzte.
Wieso steht das Urteil des BVerfG der Berufsordnung entgegen? Einstein?
Wieso steht das Urteil des BVerfG der Berufsordnung entgegen? Einstein?
Einfach mal beides durchlesen.
Einstein, ich kenne mich wesentlich besser aus als Du und ich kenne sowohl die Berufsordnung als auch die Entscheidung des BVerfG. Ich würde Dir gern helfen, zu verstehen. Also. Wo liegt Dein Problem?
Ich denke Einstein bezieht unzutreffenderweise 16 S. 2 BO auch auf die Fälle des assistierten Suizides.
Vermuten tu ich das auch, aber da hier schon so oft erwähnt worden ist, dass assistierter Suizid nicht aktive Sterbehilfe ist, dachte ich, das wäre mittlerweile bei ihm angekommen.
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