Sterbehilfe, Beistand zum Suizid, assistierter Suizid nach Entscheidung BVerfG auch in Deutschland erlaubt

  • Das war der Eingangsbeitrag des Threads "Sterbehilfe ist nach dem Urteil des BvG ab sofort auch in Deutschland erlaubt":

    "https://www.med1.de/forum/cafe…utschland-erlaubt-971979/

    Diesen Thread habe ich im anderen Forum am 26.02.20 eröffnet.

    Wer möchte kann sich den Thread über fast 2 Seiten durchlesen.

    Ich denke das es für einige und auch für mich wichtig ist, sein könnte, hier genaueres zu erfahren und

    auch die eigene Meinung hierzu posten zu können.

    Im Nachgang forsche ich nach den neuesten Ausführungen des Deutschen Ethikrates."

    Da der Link wegen der Löschung der med1-Daten ins Leere läuft und zur Klarstellung des Themas wurde der Eingangsbeitrag im Einvernehmen mit der TE überarbeitet:


    In diesem Thread geht es um dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG):

    Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig


    Darin hat das BVerfG den § 217 des Strafgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für mit dem Grundgesetz unvereinbar (verfassungswidrig) und für nichtig erklärt.


    In diesem Thread soll es um Beistand zum Suizid bzw. um assistierten Suizid gehen:

    "Beihilfe zur Selbsttötung (Assistierter Suizid)

    Die Beihilfe zur Selbsttötung ist schließlich eine Handlung, mit welcher ein Betroffener beim Suizid unterstützt wird. Die eigentliche Beihilfe ist letztlich straffrei. Es handelt sich hier um eine Beihilfe zur autonomen Selbsttötung des Patienten. Der Arzt oder ein Familienangehöriger verabreicht dem kranken Menschen kein Mittel aktiv, sondern stellt es ihm nur zur Verfügung und der Patient nimmt es eigenständig ein. Hiermit wird auch die Selbstbestimmung des Patienten bis zum Lebensende unterstützt."


    Quelle: https://www.praktischarzt.de/r…erbehilfe-aktive-passive/


    In diesem Artikel werden alle Formen der Sterbehilfe erläutert, also auch diejenigen, die in diesem Thread nicht zur Diskussion stehen sollen.


    In diesem Thread soll es nicht um palliativmedizinische Maßnahmen gehen. Bei Interesse an jenem Thema siehe jenen Thread:


    Zur allgemeinen Info siehe noch hier:

    Deutscher Ärztetag hebt Verbot ärztlicher Suizidbeihilfe auf
    Der Deutsche Ärztetag hat das Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe aus der Berufsordnung gestrichen. Zugleich machte er klar: Ärztinnen und Ärzte blieben…
    www.tagesschau.de




    2 Mal editiert, zuletzt von CoteSauvage () aus folgendem Grund: Im Einvernehmen mit der TE zur Klarstellung und Aktualisierung überarbeitet.

  • wir haben eben schonmal in dem Faden "Angst vor dem Sterbeprozess" damit angefangen, also mit dem Thema, aber ich hätte auch Interesse an einem eigenständigen Thema.
    Wir haben im letzten Jahr gelernt, dass es zwar nun legal ist, aber die Medikamente dafür trotzdem nicht zur "Verfügung" gestellt werden.
    Aber ich weiß nicht, ob das noch sehr aktuell ist

    Vielleicht möchte jemand von euch den neuen Thread in dem anderen Thema verlinken? Es könnte ja durchaus sinnvoll sein, dieses spezielle Thema in einem speziellen Thread zu diskutieren.

  • Meine Meinungen dazu und alle Antworten sind in dem Faden ' Angst vor dem Sterbeprozess ' zu lesen. Zuletzt ging es um Sterbehilfe. Dabei erwähnte jemand die Sterbeorganisation Dignitas in der Schweiz. Ich schrieb, dort hat es Vorfälle gegeben, die nicht gerade zu einem friedlichen Tod führten. Alle palliativmedizinischen Antworten von mir sind in dem gesamten Faden zu lesen.

  • Was ich noch kurz erwähnen möchte, ich habe über 30 Jahre in der Palliativmedizin gearbeitet, vorher war ich in der Onkologie tätig. In 30 Jahren habe ich etwa 5 Patienten erlebt, wo eine tiefe, palliative Sedierung nötig war, damit ein Sterben ohne Symptomatik erfolgte. Die Patienten werden auf die Palliativstation eingewiesen mit solch extremer Symptomatik, wie extreme Schmerzen, Dypsnoe, Übelkeit, Erbrechen, Ängste etc., daß viele nach der erlösenden Spritze geradezu schreien. Sind dann die Symptome nach einigen Tagen ausreichend gelindert, tritt der Tod in weite Ferne und es ist wieder eine relativ gute Lebensqualität vorhanden, so daß der Patient nach Hause entlassen werden kann, wenn die Pflege gesichert ist. Dann kann der schwerkranke im Kreise seiner Familie und in der gewohnten Umgebung seine letzte Lebenszeit verbringen und kann dort in Ruhe und ohne Symptomatik versterben. Für die Unterstützung zu Hause gibt es die SPAV Teams, mit speziell geschulten Kräften in Palliativpflege. Natürlich gibt es Grenzfälle, insbesonders betr. die Terminal und Finalphase, aber auch dafür gibt es Lösungen. Mein eigener Mann gehörte dazu. Den Leidensweg kann niemand beschreiben. Die Atemnot war so schlimm, daß ich dachte, er erstickt. Mit Morphin Problem gelöst. Ich mußte die parenterale Ernährung über den Portkatheder abbrechen, weil er Tag und Nacht erbrach. Er stieg mir fast jede Nacht über das Bettgitter, halluzinierte. Als Lorazepam nicht mehr half, wechselte ich zu Midazolam, damit konnte er friedlich gehen. Jeder Mensch kann über sein Leben selber bestimmen, da stimme ich zu. Eine Sterbehilfeorganisation sollte das Ultima Ratio sein. Ich kann mir vorstellen, daß es für viele eine Beruhigung ist, ein Hintertürchen in großer Not. Wenn schon, dann aber bitte nicht dignitas, obwohl soweit mir bekannt ist, die Dosis des Pentobarbital erhöht wurde, um diese Zwischenfälle zu vermeiden. Das Medikament ist in der BRD nicht zu erwerben.

  • Wir haben im letzten Jahr gelernt, dass es zwar nun legal ist, aber die Medikamente dafür trotzdem nicht zur "Verfügung" gestellt werden.
    Aber ich weiß nicht, ob das noch sehr aktuell ist


    Ich bin auch nicht auf dem neusten Stand, aber es muss mal eine sehr gute Doku im ARD gezeigt worden.

    Da ging es darum das Sterbehilfe zwar legal ist, aber in Deutschland mit so viel Bürokratie, Zettel ausfüllen und Ämterrennerei verbunden ist, dass die meisten dann doch einem qualvollen Tod vorher sterben.

    Es kam auch heraus das Politiker das extra so schwierig gestaltet haben, damit die Anträge ewig dauern.

  • Wir haben im letzten Jahr gelernt, dass es zwar nun legal ist, aber die Medikamente dafür trotzdem nicht zur "Verfügung" gestellt werden.
    Aber ich weiß nicht, ob das noch sehr aktuell ist


    Ich bin auch nicht auf dem neusten Stand, aber es muss mal eine sehr gute Doku im ARD gezeigt worden.

    Da ging es darum das Sterbehilfe zwar legal ist, aber in Deutschland mit so viel Bürokratie, Zettel ausfüllen und Ämterrennerei verbunden ist, dass die meisten dann doch einem qualvollen Tod vorher sterben.

    Es kam auch heraus das Politiker das extra so schwierig gestaltet haben, damit die Anträge ewig dauern.

    Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten, aber nicht passive. Das bedeutet, wenn du in deiner PV verfügst, am Lebensende keine lebensverlängernden Massnahmen, wie Reanimation, Dialyse, PEG usw. Die PV gilt erst dann, wenn du dich selber nicht mehr äussern kannst. Die Dosen der einzelnen Medikamente dürfen so erhöht werden, daß du symptomfrei bist, aber dadurch eventuell einige Tage früher verstirbst.

  • Paradisi


    Dein Einsatz für und in der Palliativmedizin in Ehren, nur hier geht es um das selbstbestimmte Sterben.

    Palliativmedizin ist für die letzten Tage im Leben eines Menschen, wo der Tod absehbar ist.


    Es ist eine wunderbare Einrichtung und ich wünsche jedem der diesen Weg vor sich hat, dort auch

    Aufnahme zu finden.


    Die Palliativmedizin gehört aber nicht hier hin, weil es hier um Menschen geht, die sicher schon einen langen

    Leidenwegs hinter sich haben und einen genauso langen evtl. noch vor sich.


    Das jetzt für diese Menschen endlich die Möglichkeit geschaffen wurde, auch legal in D diesen Weg gehen zu dürfen,

    ist eine Lösung die man akzeptieren sollte.


    Im EP habe ich ja den Link vom 26.02.20 übertragen, der schon erste Stellungnahmen beinhaltet.

    Sobald ich jetzt weitere gesetzliche Urteile und die neueste Stellungnahme des Deutschen Ethikrates dazu finde,

    stelle ich die Links hier ein.

  • Okay, dann halte ich mich mit der Thematik Palliativmedizin zurück, obwohl ich das etwas anders sehe. Palliativpatienten, wo eine kurative Therapie nicht mehr möglich ist, haben durch OP, Chemo und Strahlentherapie, Kachexie etc. einen langen Leidensweg hinter sich und noch vor sich. Die Palliativmedizin wird fälschlicherweise öfters Sterbemedizin genannt, das ist Stuss. Die Patienten werden von Diagnosestellung bis zum Exitus palliativmedizinisch begleitet und psychoonkologisch. Z.b. bei einem metastasierten Pankreascarzinom oder einen Glioblastom wird sofort ein Palliativmediziner hinzugezogen, da die Prognose von Anfang an schlecht ist. Die Palliativmedizin ist nicht nur Begleitung, sondern auch eine passive Sterbehilfe. Oder wie siehst du das ? Lassen wir das besser, sonst heißt es nachher noch Off topic und eine Verwarnung ist fällig. Die Vorfälle in der Schweiz durch Pentobarbital sind dir sicher bekannt. Man wird wohl jetzt die Dosis erhöht haben. Wünsche dir noch einen schönen Abend!

  • meinst du offizieller als sowas:


    ärzteblatt

    Auch und Du bist mir zuvorgekommen, bin aber dankbar für jede Unterstützung. :thumbs_up_medium_light_skin_tone:


    Ich habe mir jetzt beide Links (auch von Paradisi :thumbs_up_medium_light_skin_tone: ) durchgelesen.


    Es ist - auch für mich - gut zu wissen, dass bereits Ärzte und Sterbebegleiter einen Verein gegründet haben

    mit Sitz in Hamburg.

  • ich bin da ganz zwiegespalten, unlogisch in mir selbst, aber wo ich so eine Entscheidung für den Tod bei abhängiger Pflege oder schwerer Erkrankung sofort akzeptieren kann, da hätte ich Probleme bei jemand, der aus Liebeskummer sterben möchte

  • Ich weiß nicht, wie man das ganze juristisch/ethisch/medizinisch korrekt zu bewerten oder auszuarbeiten hat.


    Aus rein persönlicher Sicht würde ich spontan sagen, dass dem "erlaubten Suizid" immer eine gewisse Zeitspanne von Therapie (egal ob bei physischen oder psychischen Dingen) vorausgehen muss, bevor man dann sagen kann "Ok, der Patient spricht absolut nicht drauf an. Man kann seine Lage nicht mehr verbessern." Dabei gilt es auch, den Willen des Patienten zu beachten, was er selbst noch als erstrebenswerte/akzeptable Verbesserung ansieht oder wann/wo er sagt: "Selbst wenn es jetzt noch Luft und Zeit nach oben gibt ... ich habe genug gekämpft."

  • ich bin da ganz zwiegespalten, unlogisch in mir selbst, aber wo ich so eine Entscheidung für den Tod bei abhängiger Pflege oder schwerer Erkrankung sofort akzeptieren kann, da hätte ich Probleme bei jemand, der aus Liebeskummer sterben möchte

    ist ganz schwierig, empfinde ich auch so, befürworte es trotzdem und bin auch erleichtert, dass diese Möglichkeit jetzt besteht .

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!