Sterbehilfe, Beistand zum Suizid, assistierter Suizid nach Entscheidung BVerfG auch in Deutschland erlaubt

  • ich bin da ganz zwiegespalten, unlogisch in mir selbst, aber wo ich so eine Entscheidung für den Tod bei abhängiger Pflege oder schwerer Erkrankung sofort akzeptieren kann, da hätte ich Probleme bei jemand, der aus Liebeskummer sterben möchte

    Es ist ja auch kein einfaches Thema, da verstehe ich deine Zwiespaltung schon sehr gut.

    Ich bin mit diesem Thema immer schon konfrontiert worden, auch durch meine frühere Tätigkeit und in der Pflege.

    Ich denke darüber schon seit mind. 50 Jahren nach, ist also auch von mir keine Befürwortung der Möglichkeit, die

    ich mal eben so getroffen habe.


    Nur wird sicher kein Arzt ein Rp ausstellen, wenn es um Liebeskummer geht. Denn auch hier ist und wird

    zu beachten sein, dass man schon genau hinterfragt, hinterfragen muss.

    In meinem geposteten Thread vom ..... habe ich schon darauf hingewiesen, dass BTM Rezepte in dreifacher Ausfertigung

    erstellt werden. Ärzte, die evtl. gehäuft BTM zu diesem Zweck verschreiben, dürften sehr schnell auffallen.


    Und sich aus Liebeskummer das Leben nehmen zu wollen, könnte auch erst mal eine Einweisung in die Psychiatrie bedeuten

    und/oder andere Therapeutische Massnahmen nach sich ziehen bzw. schneller angeboten werden.


    Hier sind auch die Freunde, Familie, Verwandte mal gefragt, man könnte ja auch diese mit Einverständnis einbeziehen,

    um Menschen in diesen oder ähnlichen Situation Zuwendung zu geben. Wenn sie es denn wollen und können.


    Wäre ich Ärztin und für die Sterbehilfe, würde ich diese Unterstützung erst mal ablehnen und auf andere Massnahmen wie bereits

    geschrieben verweisen. Manchmal genügt auch schon, wenn Menschen in dieser Situation Zuwendung, Hilfe und

    Unterstützung erfahren. Manchmal reicht auch schon zuhören und wenn man sich ernst genommen fühlt.

  • ich bin da ganz zwiegespalten, unlogisch in mir selbst, aber wo ich so eine Entscheidung für den Tod bei abhängiger Pflege oder schwerer Erkrankung sofort akzeptieren kann, da hätte ich Probleme bei jemand, der aus Liebeskummer sterben möchte

    ist ganz schwierig, empfinde ich auch so, befürworte es trotzdem und bin auch erleichtert, dass diese Möglichkeit jetzt besteht .

    Aus den Leitsätzen des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zu dem aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleiteten Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben habe ich vor einem guten Jahr in dem oben verlinkten med1-Faden schon einmal zitiert. Wer sich wirklich vertieft damit beschäftigten möchte, dem empfehle ich den Volltext der Entscheidung, die im Hinblick auf ihre argumentative Tiefe wirklich sehr beeindruckend ist. Aber jetzt erst einmal kurz aus den Leitsätzen der Entscheidung:

  • Aus rein persönlicher Sicht würde ich spontan sagen, dass dem "erlaubten Suizid" immer eine gewisse Zeitspanne von Therapie (egal ob bei physischen oder psychischen Dingen) vorausgehen muss, bevor man dann sagen kann "Ok, der Patient spricht absolut nicht drauf an. Man kann seine Lage nicht mehr verbessern."

    ja, da könnte man die 17jährige mit Liebeskummer vielleicht rausfischen, aber dem Schwerstkranken kann diese Zeit schon wieder ganz schön lang werden?

    Ich würde mir wünschen, dass es auch für Demenzkranke gelten könnte, die vorher festgelegt haben, wann sie nicht mehr leben wollen. Aber das wird bestimmt nicht funktionieren, weil er in dem Moment aktuell vielleicht nicht mehr so entscheiden würde, weil er es nicht mehr könnte,

    versteht jemand was ich meine?

  • Wäre ich Ärztin und für die Sterbehilfe, würde ich diese Unterstützung erst mal ablehnen und auf andere Massnahmen wie bereits

    geschrieben verweisen. Manchmal genügt auch schon, wenn Menschen in dieser Situation Zuwendung, Hilfe und

    Unterstützung erfahren. Manchmal reicht auch schon zuhören und wenn man sich ernst genommen fühlt.

    Das glaube ich auch,bei mir ist es einfach die Gewissheit , dass ich im Notfall mit Unterstützung , mein Leid beenden darf, vielleicht würde ich es nicht in Anspruch nehmen , vielleicht doch, ich dürfte darüber sprechen , es mir wünschen, es ist kein Tabu .

  • Hatte das Jemand von euch gesehen? Hat mich sehr ergriffen.

    Ja ich habe den Film schon vor langer Zeit gesehen und auch Tatsachenberichte von Menschen, die gesagt haben, genug ist genug. Wurdest Du erstmalig damit konfrontiert?

    Ich habe hier und da mal zu dem Thema was gehört und damals auch die Debatte dazu im Bundestag verfolgt. Auch hatte ich eine Reportage einer todkranken Frau gesehen, deren Sohn ihr einen tödlichen "Drink" gab. Puh. Das war harte Kost. Der Mann war auch in der Sendung "hart aber fair".


    Aber es ist ja nochmal etwas anderes, wenn man innerhalb kurzer Zeit (das Kammerspiel) von allen Seiten die Position zu dem Thema hört 😊

  • Bion


    und da ist nirgendwo die Rede von einer gewissen Zeitspanne, Therapie bei Depressionen vorweg oä?
    Und die "Helfer"? Müssen die helfen?

  • Ich würde mir wünschen, dass es auch für Demenzkranke gelten könnte, die vorher festgelegt haben, wann sie nicht mehr leben wollen. Aber das wird bestimmt nicht funktionieren, weil er in dem Moment aktuell vielleicht nicht mehr so entscheiden würde, weil er es nicht mehr könnte,

    versteht jemand was ich meine?

    Du solltest unbedingt den Link lesen.

    Bion hat gerade nochmal einen Auszug - Aus den Leitsätzen........ gepostet.


    Im Link hat Bion sehr gut auch die Fragen von Möpi beantwortet, denn einen Gesetzestext zu verstehen, zu begreifen

    ist auch für mich nicht immer einfach.

  • ja, da könnte man die 17jährige mit Liebeskummer vielleicht rausfischen, aber dem Schwerstkranken kann diese Zeit schon wieder ganz schön lang werden?

    Ja, aber der Schwerstkranke hat i.d.R. ja schon eine lange Behandlungs- / Leidenszeit hinter sich und wenn dann der Wunsch nach Beendigung ausgesprochen wird, könnte diesem dann zeitnah entsprochen werden.

  • Bion


    und da ist nirgendwo die Rede von einer gewissen Zeitspanne, Therapie bei Depressionen vorweg oä?
    Und die "Helfer"? Müssen die helfen?

    Das war nur aus den Leitsätzen zitiert, Süntje, Du kannst Dir diese als hochverdichtete auf die Fallfrage konzentrierte Quintessenz vorstellen. Die sehr umfangreichen ethischen Abwägungen und auch die Problematik, die hinter dem Begriff der zu achtenden "autonomem Persönlichkeitsentfaltung" steht, findet sich in der vollständigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020. Ich kann wirklich besten Gewissens empfehlen, sich bei Interesse einmal mit dieser intensiv auseinanderzusetzen.

  • Das war nur aus den Leitsätzen zitiert, Süntje, Du kannst Dir diese als hochverdichtete auf die Fallfrage konzentrierte Quintessenz vorstellen. Die sehr umfangreichen ethischen Abwägungen und auch die Problematik, die hinter dem Begriff der zu achtenden "autonomem Persönlichkeitsentfaltung" steht, findet sich in der vollständigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020. Ich kann wirklich besten Gewissens empfehlen, sich bei Interesse einmal mit dieser intensiv auseinanderzusetzen.

    Sorry, über 340 Seiten werde ich mir diesbezüglich ganz bestimmt nicht durchlesen. :winking_face:

  • du meinst den Link nach med1? Denn bions Text hier habe ich gelesen

    Ja, den Link, den ich im EP eigestellt habe und auch evtl. den von Paradisi, falls Du ihn noch nicht gelesen hast.


    Ich weiss, das Thema ist keine einfache Kost und gerade deshalb erachte ich es als wichtig, sich nicht

    evtl. Ängsten, Vorurteilen oder was auch immer hinzugeben. Gerade hier möchte ich selbst auch so sachlich und informiert antworten, wie es mir möglich ist und meine Situation es zulässt.


    Sicher kann jede(r) ganz persönliche Fragen stellen, die einem gerade so durch den Kopf gehen oder arg berühren.

    Alle User*innen können und sollen auch darauf antworten.

    Nur mir ist es wichtig, den Weg der gesetzlichen Vorgaben nicht aus den Augen zu verlieren.

  • Das war nur aus den Leitsätzen zitiert, Süntje, Du kannst Dir diese als hochverdichtete auf die Fallfrage konzentrierte Quintessenz vorstellen. Die sehr umfangreichen ethischen Abwägungen und auch die Problematik, die hinter dem Begriff der zu achtenden "autonomem Persönlichkeitsentfaltung" steht, findet sich in der vollständigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020. Ich kann wirklich besten Gewissens empfehlen, sich bei Interesse einmal mit dieser intensiv auseinanderzusetzen.

    Sorry, über 340 Seiten werde ich mir diesbezüglich ganz bestimmt nicht durchlesen. :winking_face:

    Keine Seiten, das Inhaltsverzeichnis nimmt Bezug auf die Randziffern des Urteils, ganz so lang ist es also nicht :winking_face:

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