Behinderung der Firma mitteilen

  • Mein Kumpel hat eine Behinderung von 50% erhalten, da er Skoliose und chronische Entzündungen hat. Für seine Arbeit ist das allerdings nicht relevant. er hat seit 2,5 Monaten einen neuen Job, den er sehr mag. Er ist da geschätzt, charmant und fehlte noch nie. Jetzt ist die Frage, wann (erst nach der Probezeit?, Jetzt gleich?) Er der Chefin von dem Status erzählt. Er bekommt ja 5 Tage Urlaub mehr. Und muss nie Überstunden machen. Was meint ihr?

  • Icho_Tolot

    Hat das Thema freigeschaltet.

    Danke Elleth, der Satz war so nicht verständlich, da habe ich wohl ein "hat" hineingebastelt, das da nicht hingehört.


    Also nochmal:

    Ist das eine Frage deines Kumpels? Er wird ja bewusst bei der Bewerbung seine Behinderung nicht erwähnt haben, zumal er der Auffassung ist, dass sie für diesen Job keine Rolle spielt.

    Ich finde es etwas eigenartig, wenn man erst einen Job an Land zieht, und danach mit einem SB-Status daherkommt, obwohl er natürlich das Recht dazu hat.

    Woher weißt du, dass er dann 5d mehr Urlaub bekäme und keine Überstunden machen müsste?

    Vielleicht will er, nachdem er sich in der Arbeit nicht eingeschränkt fühlt, genau so behandelt werden wie seine Kollegen, und keine Sonderrechte haben. Auch dazu hat er das Recht.

  • Ich verstehe es so, als hätte der Kumpel erst jetzt grade, nachdem er schon in der Firma arbeitet, den Bescheid über den GdB bekommen. Und kann deshalb die Frage nachvollziehen, ob man das der Firma sofort mitteilt, oder erst nach der Probezeit.


    Ich glaube, ne allgemeingültige Antwort gibt es da nicht. Wenn die Firma so groß ist, dass es da einen Betriebsrat oder so gibt, würde ich mich da beraten lassen.

  • Was sind denn seine Hoffnungen und Befürchtungen?


    Wenn er sein Recht auf mehr Urlaub usw. nicht in Anspruch nehmen will, weil er befürchtet, dass das andere negative Konsequenzen haben könnte kann er immernoch mit dem Chef reden "ich habe jetzt diese 50% Behinderung aber möchte vorersr nicht anders behandelt werden, also auch wenn es sein muss Überstunden machen und keinen Extraurlaub."


    Dann weiss die Firma bescheid und er hält sich für die Zukunft alles offen.

  • Klugscheißermodus an: der Grad der Behinderung wird nicht in % gemessen, es heißt „Grad der Behinderung“. Und wenn man die Behinderung beim Arbeitgeber anzeigt, muss der Arbeitgeber die entsprechenden Rechte gewähren, wenn er das nicht tut, verletzt er seine Fürsorgepflicht.

  • Klugscheißermodus an: der Grad der Behinderung wird nicht in % gemessen, es heißt „Grad der Behinderung“. Und wenn man die Behinderung beim Arbeitgeber anzeigt, muss der Arbeitgeber die entsprechenden Rechte gewähren, wenn er das nicht tut, verletzt er seine Fürsorgepflicht.

    Wenn sich Angestellte und Arbeitgeber immer an alles halten würden wäre DE ziemlich arm dran. Solange beide zusammenarbeiten und es für beide Ok ist sehe ich kein Problem bei "illegalen Überstunden" und "Urlaubstagen nur auf dem Papier" aber hängt natürlich auch von der Art der Arbeit (Homeoffice möglich? Arbeitszeiten per Stechuhr gemessen?) ab, aber selbst in "schwierigem Umfeld" lassen sich meistens Tricks finden wenn beide WOLLEN.


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  • Wenn er sein Recht auf mehr Urlaub usw. nicht in Anspruch nehmen will, weil er befürchtet, dass das andere negative Konsequenzen haben könnte kann er immernoch mit dem Chef reden "ich habe jetzt diese 50% Behinderung aber möchte vorersr nicht anders behandelt werden, also auch wenn es sein muss Überstunden machen und keinen Extraurlaub."


    Dann weiss die Firma bescheid und er hält sich für die Zukunft alles offen.


    Dann würde es ja aber überhaupt keinen Sinn machen, es mitzuteilen. Die Gründe, warum ma es als AN mitteilt, liegen ja in den erweiterten Schutzregelungen (zu denen übrigens auch ein verstärkter Kündigungsschutz zählt).


    Ich würde bis nach der Probezeit warten. Der Urlaubsanspruch gilt ohnehin rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr.

  • Klugscheißermodus an: der Grad der Behinderung wird nicht in % gemessen, es heißt „Grad der Behinderung“. Und wenn man die Behinderung beim Arbeitgeber anzeigt, muss der Arbeitgeber die entsprechenden Rechte gewähren, wenn er das nicht tut, verletzt er seine Fürsorgepflicht.

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    Andererseits zahlen ja AG (ab einer bestimmten Größe - glaub ich) einen Ausgleichsbetrag, wenn sie keinen Schwerbehinderten einstellen wollen oder können. Das kann könnte der AG sich natürlich mit dem Wissen der Schwerbehinderung ersparen.


    Denke mal, wenn wirklich klar ist, dass die Beeinträchtigung keine Auswirkungen auf den Job hat, ist der Zeitpunkt egal. Sonst müsste es jedoch umgehend erfolgen, um den Arbeitsplatz anzupassen.

    Frage wäre natürlich auch - ob der Arbeitsalltag mit gewissen Hilfsmitteln (z.B. besondere Bürostühle, spezielle Tastaturen, ....) erleichtert werden könnte. Da wäre es natürlich auch von Vorteil, dass der AG umgehend Bescheid weiß.

    Um so eher man es sagt - um so eher greifen dann natürlich auch die Vergünstigungen (wie Urlaub, Überstunden).

    Einmal editiert, zuletzt von CoteSauvage () aus folgendem Grund: Rechtsberatung gelöscht

  • Dann würde es ja aber überhaupt keinen Sinn machen, es mitzuteilen. Die Gründe, warum ma es als AN mitteilt, liegen ja in den erweiterten Schutzregelungen (zu denen übrigens auch ein verstärkter Kündigungsschutz zählt).

    Die Gründe warum ich es selbst so machen würde wären, dass das ein respektvoller und transparenter Umgang miteinander wäre. Alle Seiten wissen dann was geleistet oder nicht geleistet wird und am Ende fällt niemand aus den Wolken wenn die Arbeitsleistung vielleicht doch irgendwann unter der Behinderung leidet.


    Die große Frage ist doch aber, warum er überhaupt darüber nachdenkt es nicht zu sagen.


    Wenn es um die Probezeit geht würde ich es wohl noch nicht sagen. Wenn aber die Behinderung schon vor der Einstellung vorlag ist es mMn ne richtig blöde Situation, weil es dann so aussehen könnte als habe man es nur nicht gesagt um bessere Chancen auf den Job zu haben. Da würde ich mir als Arbeitgeber verarscht vorkommen, also das wäre ein gewisser Vertrauensbruch.

  • Wenn aber die Behinderung schon vor der Einstellung vorlag ist es mMn ne richtig blöde Situation, weil es dann so aussehen könnte als habe man es nur nicht gesagt um bessere Chancen auf den Job zu haben. Da würde ich mir als Arbeitgeber verarscht vorkommen, also das wäre ein gewisser Vertrauensbruch.

    Jein - muss nicht sein.


    Manchmal steht ja unter Anzeigen drunter - dass Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt werden.

    Dann wäre es ja zum Nachteil für einen selbst, dass nicht zu sagen im Rahmen der Bewerbung.


    Andererseits - solange man kein offizielle Anerkennung ( den Ausweis) hat, weiß man ja auch noch nicht - wie viel Prozent man bekommt. Erst mit diesem Dokument kann man es anderen Stellen ja erst nachweisen und dann auf seine Rechte pochen.

    Und so scheint es ja in diesem Fall gewesen zu sein. Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses bestand die Anerkennung noch nicht - AN hat keinen Nachweis darüber. Und ich denke mal, wenn die Arbeit mit seiner Problematik nicht vereinbar wäre, hätte er sich vermutlich auch nicht beworben.

  • Manchmal steht ja unter Anzeigen drunter - dass Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt werden.


    Ja - im öffentlichen Dienst. Weil es da drunter stehen muss.

    Gibt auch große Unternehmen, in denen Schwerbehinderte (mit gleicher Qualifikation) bevorzugt eingestellt werden. Hängt allerdings wahrscheinlich auch von der jeweiligen SBV (Schwerbehindertenvertretung) und dem Betriebsrat ab.


    Und dann kommen ja eben auch die Quoten zum Tragen, die erfüllt werden müssen und alternativ halt kosten.

  • Man sollte auch die Ausgleichsabgabe nicht außer Acht lassen, die Arbeitgeber zahlen, wenn sie die Schwerbehindertenquote nicht erfüllen.


    Ich habe einen GdB von 40 und die Gleichstellung. Habe das nie in Bewerbungen angegeben, aber dann im Vorstellungsgespräch. DAs Problem, was ich hier sehe: Ja, in der Probezeit bringt es keinen Vorteil, den GdB zu melden. Evtl. Nachteile. Aber der Bescheid hat ein Datum. Wenn ich den jetzt zurückhalte und erst nach der Probezeit einreiche, sieht das auch verdammt doof aus.


    Ich persönlich würde es daher jetzt zeitnah mitteilen. Und man muss halt überlegen, ob man es formell nur der Personalabteilung mitteilt (die dann ggf, die Vorgesetzten informiert) oder eben erst direkt das Gespräch mit den Vorgesetzten sucht. Letzteres möglich im Rahmen eines geplanten Gespräch, um das man bittet. Nach 2,5 Monaten hat man ja schon einen gewissen Ruf in der Firma...

    Live the life you love. Love the life you live.

  • CoteSauvage

    Hat das Thema geschlossen.

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