Netto-Gehalt im Arbeitsvertrag: gut oder schlecht?

  • Für mich hat eine Nettolohnvereinbarung immer was von Mauschelei. X „darf“ netto nicht mehr als Betrag Y verdienen, weil sonst Unterhaltspflichten erhöht werden oder der Pfändungsfreibetrag überschritten wird, und da er mit dem netten Arbeitgeber Z befreundet ist, handelt der mit ihm so einen Vertrag aus und gibt ihm den Rest bar auf die Hand. Ich weiß, das ist hier nicht so, aber ich habe bisher lediglich aus dem o.g. Zusammenhang von solchen Vereinbarungen gehört.

  • Leistungen wie das ALG und zB Elterngeld werden nach dem Bruttogehalt berechnet. Wie würde das dann in Deinem Fall funktionieren? Das würde mich interessieren und wie das mit der Steuererklärung dann läuft. Sonst sehe ich da erstmal auch keine Nachteile....


    Naja, ohne Hochrechnung seitens des AG auf ein Brutto wäre es eben Schwarzarbeit. Selbstverständlich werden die von dir genannten Leistungen auch im Falle eines vereinbarten Netto-Gehalts dennoch vom Brutto berechnet.


    Bzgl. Angabe des Gehaltswunsches im Vorstellungsgespräch: Tatsächlich kenne ich (aus vielen vielen Bewerbungsgesprächen auf AG-Seite) die Angabe von Nettogehältern fast ausschließlich von „gewerblichen Mitarbeitern“ und ich wäre zumindest etwas irritiert, wenn jemand aus dem kaufmännischen Bereich ein Netto nennen würde. Aber es kommt sicherlich auf die Umstände an.

  • Und ich glaube, dass das einfach wieder so ein „das macht man halt so, weil man das schon immer so macht“ ist, wo man sich natürlich prima drüber echauffieren und über andere erheben kann, wenn es anders gemacht wird, was aber am Ende eigentlich komplett egal ist.

  • Heute kam etwas Licht ins Dunkle:

    Der Chef hatte das Gehalt kurzerhand netto in den Arbeitsvertrag reingeschrieben, da er in dem Moment nicht wusste, wieviel brutto das ist. :grinning_squinting_face: Hat er heute auf meinen Wunsch hin geändert (und noch ein paar andere Sachen).

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