Ich unterstelle zunächst einmal nichts. Wir wissen aber beide, dass Gesetze keine "Selbstzerstörungsklausel" beinhalten. Blödes Beispiel: Die Sektsteuer gibt es immer noch, obwohl die Kaiserliche Flotte, für die sie erschaffen wurde, längst auf dem Meeresgrund liegt.
Tatsächlich haben die überwiegenden normativen Grundlagen der pandemiebedingten Maßnahmen genau das, Regelungen zum Außerkraftsetzung zu einem bestimmten Zeitpunkt - sie müssen also zuvor verlängert werden oder treten automatisch außer Kraft. Das erfolgte in den vergangenen rund zwei Pandemiejahren dutzendemal in ganz Deutschland.