Muss ich mit Zahnschmerzen behandelt werden?

  • Ich habe mich speziell für diese Frage in diesem Forum angemeldet.

    Zu mir, damit der Fall verständlich ist.

    Ich bin das Kind einer Obdachlosen, die nicht krankenversichert ist.

    Der Vater ist nicht bekannt.

    Also laufen sämtliche Versicherungen uber die Familienversicherung meiner Mutter.

    Sie obdachlos, dadurch nicht krankenversichert.

    Ich also damit auch nicht krankenversichert.

    Ich bekomme Harz4, kann also auch keine Arztrechnungen bezahlen.

    Seit Freitag Abend habe ich starke Zahnschmerzen, die immer schlimmer werden.

    Muss der Arzt mich trotzdem behandeln, obwohl ich nicht versichert bin?

    Ich weiß, dass es Leute gibt, die behaupten, dass jeder versichert sein muss, aber bei mir ist der Fall etwas anders.

    Meine Mutter lebt noch, also war ich nicht versichert und ich war kurzzeitig selbständig und habe während der Zeit auch keine Beiträge für die Krankenkasse bezahlt.

    Das Amt zahlt meine Krankenkasse nicht, solange meine Mutter noch lebt.

  • Wenn du Hartz iv bekommst bezahlt das Amt für dich die Krankenkasse.

    Warum ist das bei dir anders? Bist du noch sehr jung?

    Emma Piel🤱 saß am Nil 🏞️, aß Eis am Stiel 🍭, da kam das Krokodil 🐊, fraß Emma Piel🤱.

  • In welcher Stadt lebst du denn?

    Es gibt in vielen Städten medizinische Versorgung für Obdachlose und arme Menschen.

    Ich würde dir raten mal bei einer Anlaufstelle für Wohnungslose zu fragen.

    Oder du rufst bei einer Zahnarztpraxis an und schilderst dein Problem.

    Oder du gehst in eine Notfallpraxis.

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  • Du kannst es bei einem "normalen Zahnarzt" in Deiner Nähe versuchen, oder beim zahnärztlichen Notdienst, falls es in Deiner Stadt/Region einen gibt. Die nicht bestehende Versicherung solltest Du aber gleich am Anfang erwähnen.


    Ein möglicher Ansprechpartner wäre z.B. auch

    https://www.malteser.de/mensch…-krankenversicherung.html


    Zur Linderung der Schmerzen kannst Du - für kurze Zeit - ein rezeptfreies Schmerzmittel einnehmen, zum Beispiel Ibuprofen. Ggfs. gehe gleich heute in die Apotheke; frage dort ggfs. auch nach möglichst preisgünstigen Präparaten. Oder vielleicht hast Du einen Nachbarn oder Bekannten, der so was zuhause hat und bereit wäre, Dir ein paar Tabletten zu geben.


    Edit: Plüschbiest war schneller... :smiley_emoticons_smilenew:

  • Wenn ich das richtig habe können Obdachlose Hartz iv beziehen, wenn sie eine Meldeadresse haben.

    Dann wären sie auch krankenversichert.

    Und wenn deine Mutter eine Krankenversicherung hat, dürftest du dann über sie versichert sein.

    Klingt theoretisch ganz gut, aber ob das praktisch umsetzbar ist weiß ich nicht.

    Aber da gibt es in Beratungsstellen sicher Menschen die das genau wissen.

    Hier muss ja eine dauerhafte Lösung her.

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  • Meine Mutter hat keine Krankenversicherung und damit ich auch nicht.

    Das Hartz4 Amt übernimmt die Kosten für die Krankenkasse nur, wenn ich Waise wäre, was nicht der Fall ist.

    Also aktuell muss ich in meiner Familienversicherung sein.

    Diese gibt es aber nicht.

  • Ich bin nicht obdachlos, meine Mutter ist obdachlos.

    Als ich den Hartz4 Antrag ausgefüllt habe, wurde ich gefragt, ob meine Mutter noch lebt.

    Als ich das bestätigte, meinte der Typ vom Amt, dass ich dann in der Familienversicherung krankenversichert sei.

    Ich bin noch verhältnismäßig jung, aber meine Mutter war schon vor meiner Geburt obdachlos und ohne Krankenversicherung und die Pflicht dazu gibt es erst seit 2009.

  • Da es keine Familienversicherung gibt, muss das Amt dich versichern. Du hättest gleich angeben sollen, dass deine Mutter nicht krankenversichert ist. Ich bin mir sicher, dass das Amt dich rückwirkend versichern muss. Das nützt dir aber in der aktuellen Notsituation leider nichts. Du solltest trotzdem natürlich zum Zahnarzt gehen, abwarten ist keine Option.

  • Ich bin nicht obdachlos, meine Mutter ist obdachlos.

    Als ich den Hartz4 Antrag ausgefüllt habe, wurde ich gefragt, ob meine Mutter noch lebt.

    Als ich das bestätigte, meinte der Typ vom Amt, dass ich dann in der Familienversicherung krankenversichert sei.

    Ich bin noch verhältnismäßig jung, aber meine Mutter war schon vor meiner Geburt obdachlos und ohne Krankenversicherung und die Pflicht dazu gibt es erst seit 2009.

    hast du das erst später erfahren, dass deine Mutter nicht krankenversichert ist ....hättest es ja sonst dem Mann vom Amt gleich sagen können.


    Wie auch immer, gehe da hin und kläre das unbedingt, denn es kann ja auch mal eine größere Sache medizinisch notwendig sein. Vielleicht zahlt das Amt für dich auch noch nach.


    Aber jetzt ist erst mal der Zahnarztbesuch dran, da haben die anderen ja schon gesagt, wie das gelöst werden kann.

  • Hallo, bezüglich der Zahnschmerzen würde ich auch schauen, ob es bei dir in der Region eine Anlaufstelle für medizinische Versorgung für Menschen ohne Versicherung gibt. Evtl in der nächsten größeren Stadt.


    Zum Jobcenter: Ab dem 15. Geburtstag wirst du vom Jobcenter beim Bezug von ALG 2 selber kranken-/ rentenversichert. Das ist seit 2016 geändert und somit völlig unabhängig vom Vericherungsstatus deiner Mutter: https://www.hartziv.org/news/2…lienversicherung.html/amp


    Sprich unbedingt noch einmal mit deinem Sachbearbeiter und weise auf die Dringlichkeit wegen akuter Schmerzen hin. Du wirst rückwirkend versichert bei der letzten Versicherung bei der du warst und das JC muss rückwirkend auch die Beiträge über den gesamten Leistungsbezug übernehmen! Offenbar ist hier ein Fehler passiert.


    Gibt es Schwierigkeiten, wende dich umgehend an das örtlich zuständige Sozialgericht mit der Bitte um eine einstweilige Anordnung wegen besonderer Dringlichkeit (Schmerzen) Du kannst dort vorsprechen, die nehmen dein Anliegen auf. Sozialgericht ist in diesem Zusammenhang kostenfrei, einen Anwalt brauchst du auch nicht.


    Ich berate Menschen beruflich im Zusammenhang mit ALG 2, das ist also nicht das erste Mal, dass mir so etwas unterkommt....

  • Ich also damit auch nicht krankenversichert.

    Ich bekomme Harz4, kann also auch keine Arztrechnungen bezahlen.

    Du bist über die Sozialkasse versichert. Mich wundert, dass du keine Versicherungskarte hast. Ohne Versicherungsnachweis muss kein Arzt dich behandeln. Anders ist das bei Notfällen, und heftige Zahnschmerzen stellen gewiss einen Notfall dar. Du kannst sogar den ärztlichen Notdienst aufsuchen. Der wird schon wissen, wie er seine Leistung abrechnet.

  • Bei mir war das so, da meine Mutter obdachlos war, bin ich in einer Pflegefamilie aufgewachsen.

    Dort war ich privat krankenversichert.

    Das endete aber mit der Volljährigkeit.

    Mit Hartz4 bin ich aber automatisch nicht mehr privat versichert.

    Außerdem war ich auch noch kurze Zeit selbständig, vielleicht spielt das auch eine Rolle bei der Versicherung.

    Und meine Familiengeschichte wurde beim Amt nur abgefragt insofern meine Eltern noch leben.

    Bezüglich der Bezahlung meines Unterhaltes.

    Vater nicht bekannt, Mutter obdachlos, seit 40 Jahren, oder länger, aber die leben noch.

    Und nur das wurde gefragt.

    Ich antworte nur auf Fragen.

    Ich wurde nicht gefragt, ob meine Mutter obdachlos sei, deshalb habe ich das nicht erwähnt.

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