Leben ohne Auto - von Bequemlichkeit zu Notwendigkeit und zurück...

  • Nee, Timba, ich kann offensichtlich meine Intention nicht richtig rüberbringen.

    Möglich. Denn ich verstehe dich immer noch nicht.


    Geschwindigkeitsbegrenzungen werden meines Erachtens nach an die zu erwartende Schadenshöhe angepasst.

    Etwas in der Art habe ich echt noch nie gehört. Macht aus meiner Sicht auch keinen Sinn. Die zu erwartende Schadenshöhe ist von sehr vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig, die überhaupt nichts mit der gefahrenen Geschwindigkeit zu tun haben. Nach deiner Philosophie dürfte man mit einer alten, nahezu wertlosen Rostlaube mit 130 dort langbrettern, wo der 7er BMW nur 20 fahren darf. Nur darf man dann nicht versehentlich einen Lamborghini crashen. Nein, Kulti, die Geschwindigkeitsbegrenzung dient ausschließlich der Unfallverhütung. Mit der zu erwartenden Schadenshöhe hat sie nichts zu tun.


    30 km/h wären für viele Fahrradunfälle bei weitem zu schnell.

    Für viele Autos ebenso. Die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung ist keine Garantie dafür, dass keine Unfälle mehr passieren. Sie ist ein Kompromiss, nämlich das Tempo, bei dem möglichst keine Unfälle mehr passieren und trotzdem ein möglichst fließender Verkehr gewährleistet ist. Wollte man rigoros alle Unfälle verhindern, wäre die erforderliche Geschwindigkeitsbegrenzung 0 km/h. Und zwar für alle, nicht nur für Radfahrer.


    Daher kommt ja auch der Kompromiss, dass Elektrofahrräder nur bis 25 km/h Motor-Unterstützung zulassungs- und versicherungsfrei sind, darüber ist eine Moped-Versicherung inkl. Kennzeichen nötig.

    Dieser "Kompromiss" ergab sich ganz einfach aus der bereits seit vielen Jahren bestehenden Regelung für Krafträder bis 25 km/h, im Volksmund auch Mofas genannt. Das liegt doch auf der Hand.

    Stell dir vor, du bist so gegen Krieg, dass du dich vor allem dafür einsetzt, dass derjenige gewinnt, der ihn begonnen hat.

  • Dein zweites Zitat (der erste Abschnitt) ist in meinem Vorbehalt am Ende meines Beitrages enthalten. Der Tatbestand ‚Nichtbeherrschen des Fahrzeuges‘ ist zumindest in der Schweiz im Bussenkatalog explizit aufgeführt.

    Schrittgeschwindigkeit ist einigermassen gut einzuschätzen. Bei 30 km/h wird es schon schwieriger. Und ehrlich gesagt, wer lässt es, wenn es bergab geht, mit dem Fahrrad nicht auch gerne mal rauschen? Im Flachen wird Ottonormalvelofahrer kaum heftig schneller als mit 30 km/h unterwegs sein.

    Was du nicht willst was man dir tu‘, das füg‘ auch keinem andren zu.

  • Und ehrlich gesagt, wer lässt es, wenn es bergab geht, mit dem Fahrrad nicht auch gerne mal rauschen?

    Naja, das ist keine Entschuldigung. Um es "mal rauschen" zu lassen brauche ich nicht mal ein Fahrrad. :rolling_on_the_floor_laughing::winking_face:


    Ich denke, wir können uns darauf einigen, dass Radfahrer meistens ungeschoren davonkommen, auch wenn die Gesetze und die Rechtsprechung es gerne anders hätten. Wahrscheinlich ist das auch der Grund, dass ein kleiner Teil dieser Herrschaften meint, er könne sich wie die Wildsau aufführen.

    Stell dir vor, du bist so gegen Krieg, dass du dich vor allem dafür einsetzt, dass derjenige gewinnt, der ihn begonnen hat.

  • Mein Gott, ein Fahrrad ist ein Fahrrad, was soll denn Fahrer noch alles an der Karre montieren?

    Klingel, Abstandsradar, Tachometer, Beleuchtung vorne und hinten, Bremsen, keine Sau braucht das alles.

    seit wann braucht man fürs Fahrrad keine Bremsen? :smiley_emoticons_confused:


    Im Übrigen, einfach so „runter rauschen“ das kann man als Radfahrer auf Hügeln und Abhängen irgendwo in der Pampa.

    Auf vielbefahrenen, bergigen Stadtstrassen sollte man das aber besser nicht.

    Und genau dafür haben Fahrräder eine Rücktrittbremse...

    Unter dem "sicheren Beherrschen des Rades" kann man genauso gut auch "nicht die Kontrolle verlieren" verstehen und das umfasst IMHO nur die physikalischen Bedingungen Fahrrad, Neigung, Untergrund in Verbindung mit den eigenen Fähigkeiten und nicht das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Das ist eher eine Frage der "angemessenen Geschwindigkeit", dass man innerhalb des einsehbaren Bereichs zum Stillstand kommen können muss. Bei unberechenbaren Verhalten gilt dann sowieso nur noch die Kombination aus Reaktionszeit und Bremsphysik, die bei geringeren Geschwindigkeiten im Vergleich eher für das Fahrrad ausfällt.

  • seit wann braucht man fürs Fahrrad keine Bremsen? :smiley_emoticons_confused:


    Im Übrigen, einfach so „runter rauschen“ das kann man als Radfahrer auf Hügeln und Abhängen irgendwo in der Pampa.

    Auf vielbefahrenen, bergigen Stadtstrassen sollte man das aber besser nicht.

    Und genau dafür haben Fahrräder eine Rücktrittbremse...

    Eine Rücktrittbremse haben viele Fahrräder nicht mehr. Man hat rechts und links am Lenker jeweils eine Bremse, eine fürs Hinterrad, eine fürs Vorderrad.

  • Ich glaube das letzte Fahrrad mit Rücktritt hatte ich in den 80ern.

    Allerdings hatte ich jetzt schon öfters Leihfahrräder mit Rücktritt.

    Bei e-Bikes weiß ich es nicht.

    Was die Geschwindigkeit angeht ist dies doch recht eindeutig in §3 StVO Abs. 1 geregelt:


    (1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.


    Und das gilt unabhängig vom Fahrzeug und damit auch für Fahrräder, das kennt man auch als Sichtfahrgebot.


    Was den Fall mit dem Kind angeht welches vom Radfahrer verletzt wurde so hat der Radfahrer da nicht nur gegen $3 Abs.1 sondern auch gegen Abs.2a verstoßen, dieser besagt:

    (2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.


    Minulla ei ole kaikkia muumit laaksossa :grinning_face:

  • Was den Fall mit dem Kind angeht welches vom Radfahrer verletzt wurde so hat der Radfahrer da nicht nur gegen $3 Abs.1 sondern auch gegen Abs.2a verstoßen, dieser besagt:

    (2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

    Sehr pauschal formuliert. Im Einzelfall sollte ein Richter (plus evtl. Gutachter) sich die Sache ansehen, ob nicht den Radfahrer entlastende Fakten vorliegen. Deswegen schrieb ich etwas weiter oben, dass es gerade bei Körperschäden eine gute Idee ist, die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen. Wenn beispielsweise ein Kind unvermittelt die Fahrbahn betritt, das vorher durch ein parkendes Auto verdeckt war, kann man dem Radfahrer keinen Vorwurf machen. Eher den Eltern wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Bei einem älteren Kind wiederum kann man erwarten, dass es gelernt hat zu schauen, ob die Straße frei ist, bevor man die Straße überquert. Also, es gibt eine Menge Begleitumstände, die einen Radfahrer (ggf. auch einen Autofahrer) entlasten können. Die einfache Formel, der andere hat immer Schuld, ist sicher nicht korrekt.

    Stell dir vor, du bist so gegen Krieg, dass du dich vor allem dafür einsetzt, dass derjenige gewinnt, der ihn begonnen hat.

  • So ist es. In Ländern, wo pragmatischer gehandelt wird als in D., zahlt der Radfahrer ganz schnell mal eine Entschädigung an das Kind, und zwar wirklich ganz schnell, nämlich innerhalb von zwei Tagen. Andernfalls kriegt er heftige Probleme!

    tachy-/bradykard

  • Wenn beispielsweise ein Kind unvermittelt die Fahrbahn betritt, das vorher durch ein parkendes Auto verdeckt war, kann man dem Radfahrer keinen Vorwurf machen.

    Das wäre mir neu, das ist doch das Paradebeispiel aus der Fahrschule, das Kind das unvermittelt auf die Straße läuft.

    Und da hat dann der Rad- oder Autofahrer eben doch schuld, weil er eben damit hätte rechnen müssen dass Menschen auf die Straße laufen könnten.

    Wenn ich als Fahrer eben nicht sehen kann ob da jemand kommt oder nicht muss ich dementsprechend langsam fahren dass ich eben anhalten könnte.


    Klar, dies hängt auch von den Gegebenheiten ab, läuft jemand da auf einer Bundesstraße oder einer Mehrspurigen Straße einfach auf die Straße ist das was anderes als in einem Wohngebiet.

    In letzterem hat der Fahrer mit Fußgängern zu rechen, bei ersterem eher nicht.


    An parkenden Autos fahre ich mit dem Fahrrad eh schon hoch konzentriert und bremsbereit vorbei, die haben nämlich die Angewohnheit einfach mal die Tür aufzureißen oder loszufahren. Rückspiegel ist eh uncool, blinken auch.

    Naja, der Radweg hier an der Hauptstraße ist eh lebensgefährlich.

    Minulla ei ole kaikkia muumit laaksossa :grinning_face:

  • An parkenden Autos fahre ich mit dem Fahrrad eh schon hoch konzentriert und bremsbereit vorbei, die haben nämlich die Angewohnheit einfach mal die Tür aufzureißen oder loszufahren. Rückspiegel ist eh uncool, blinken auch.

    Da habe ich Glück, dass die Rückspiegel meiner Karre nicht an den Türen befestigt sind, sondern weiter vorn, sodass ich eine größere Chance habe, beim Türöffnen noch reagieren zu können.

    Die Grundlage ist die Basis von ALLEM.

  • Das wäre mir neu, das ist doch das Paradebeispiel aus der Fahrschule, das Kind das unvermittelt auf die Straße läuft.

    Das Paradebeispiel beinhaltet den Ball, der auf die Straße rollt, wo man damit rechnen muss, dass da ein Kind hinterherkommt. Abseits des Paradebeispiels hat es schon viele schreckliche Unglücke gegeben. Hier im Dorf beispielsweise (schon über 10 Jahre her), als sich ein dreijähriges Kind, das an der Hand seiner Muter ging, plötzlich losriss und abrupt auf die Straße rannte, wo just in dem Moment ein Auto kommen musste. Das Kind war auf der Stelle tot. Da hast du als Autofahrer kein Chance und mit so einem Ereignis muss man auch nicht rechnen. Der Freispruch hilft nur nicht viel, weil man die Bilder im Kopf nie wieder los wird.


    Wenn ich als Fahrer eben nicht sehen kann ob da jemand kommt oder nicht muss ich dementsprechend langsam fahren dass ich eben anhalten könnte.

    Womit man an einer Reihe parkender Fahrzeuge, die es fast überall gibt, nur noch im Schritttempo, also 3 bis 4 km/h, entlang fahren dürfte. Merkste selber, dass das etwas unrealistisch ist, oder?

    Stell dir vor, du bist so gegen Krieg, dass du dich vor allem dafür einsetzt, dass derjenige gewinnt, der ihn begonnen hat.

  • Hier im Dorf beispielsweise (schon über 10 Jahre her), als sich ein dreijähriges Kind, das an der Hand seiner Muter ging, plötzlich losriss und abrupt auf die Straße rannte, wo just in dem Moment ein Auto kommen musste. Das Kind war auf der Stelle tot. Da hast du als Autofahrer kein Chance und mit so einem Ereignis muss man auch nicht rechnen. Der Freispruch hilft nur nicht viel, weil man die Bilder im Kopf nie wieder los wird.

    Hier hätte man als Autofahrer eine gewissen Chance wenn man die Mutter mit Kind schon als mögliche Gefahr erkennt, so man sie überhaupt sehen kann.

    Je nach dem wie schnell dort gefahren durfte nützt einem das nicht viel. Manchmal ist man als Fahrer da auch machtlos.

    Schlimme Sache sowas.

    Womit man an einer Reihe parkender Fahrzeuge, die es fast überall gibt, nur noch im Schritttempo, also 3 bis 4 km/h, entlang fahren dürfte. Merkste selber, dass das etwas unrealistisch ist, oder?

    Es gibt da noch eine gewisse Bandbreite zwischen "ich fahre im Halbschlaf mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit" und der Schrittgeschwindigkeit.

    Zum Beispiel man fährt aufmerksam und rechnet mit Fußgängern, dann ist die Chance höher im Notfall noch bremsen zu können.

    Wie gesagt, das hängt von den Gegebenheiten ab.

    Und auch von der Erfahrung als Fahrer, heutzutage erahne ich oft seltsame Verkehrssituationen und kann mich drauf einstellen, als jüngere Fahrer gelang mir das nicht si gut.


    Da wo ich wohne muss man übrigens Schrittgeschwindigkeit fahren, da verkehrsberuhigter Bereich. Macht nur fast keiner.

    Und ich werde öfter mal angehupt wenn ich da mit um die 10km/h fahre.

    Minulla ei ole kaikkia muumit laaksossa :grinning_face:

  • Es gibt da noch eine gewisse Bandbreite zwischen "ich fahre im Halbschlaf mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit" und der Schrittgeschwindigkeit.

    Zum Beispiel man fährt aufmerksam und rechnet mit Fußgängern, dann ist die Chance höher im Notfall noch bremsen zu können.

    Zumindest bei meinen "Standardstrecken", die ich oft befahre, weiß ich auch, wo ich mit derlei rechnen muss (Schulen, Kita, Eisdiele).

    Das Schicksal gibt es aber auch, und das hat mich bisher verschont.


    Da wo ich wohne muss man übrigens Schrittgeschwindigkeit fahren, da verkehrsberuhigter Bereich. Macht nur fast keiner.

    Und ich werde öfter mal angehupt wenn ich da mit um die 10km/h fahre.

    Same here.

    Handwerker und Fahrer von Lieferfahrzeugen sehen das, job-bedingt, oft anders.

    Die Grundlage ist die Basis von ALLEM.

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