Nächster Kanzler: Laschet, Söder oder ein ganz anderer?

  • Zitat von Kulturschaffender

    Im übrigen kann man als Empfänger von Sozialleistungen nur dann etwas "sparen", wenn man sonst schuldenfrei ist. Das ist nicht die Regel. Bei einem Pfändungsschutzkonto ("P-Konto") wird am Monatsende der Restbetrag "ausgekehrt", das heißt, der Betreffende muss immer alles aufbrauchen.

    Unabhängig davon, dass ich weiß, dass Hartz IV nicht viel Geld ist, bin ich immer wieder darüber befremdet, dass man automatisch denkt, man müsste alles verbrauchen, weil der Rest sonst in Schuldentilgung fließen würde.

  • Zitat von Kulturschaffender

    Im übrigen kann man als Empfänger von Sozialleistungen nur dann etwas "sparen", wenn man sonst schuldenfrei ist. Das ist nicht die Regel. Bei einem Pfändungsschutzkonto ("P-Konto") wird am Monatsende der Restbetrag "ausgekehrt", das heißt, der Betreffende muss immer alles aufbrauchen.

    Unabhängig davon, dass ich weiß, dass Hartz IV nicht viel Geld ist, bin ich immer wieder darüber befremdet, dass man automatisch denkt, man müsste alles verbrauchen, weil der Rest sonst in Schuldentilgung fließen würde.

    Zudem ich es auch richtig finde, dass in einer Privatinsolvenz alles was "übrig" ist in die Schuldentilgung geht.

  • Grundsicherung oder ALG2 ganz sicher nicht, da muss man sehr genau sein Vermögen mit Kontoauszug, Sparvertrag und pipapo offenlegen.

    (Was ja auch richtig so ist)

    wurden diese prüfungen nicht gerade für die ersten 2 jahre abgeschafft?

    Dieser alte Hut nun wieder. Thilo Sarrazin empfahl auch, einen Teebeutel mehrmals zu verwenden.

    kennt sich halt aus, der thilo. grüner oder weißer tee wird 3x aufgegossen, der 2. aufguss wird vielfach als der beste angesehen.

  • Die TAZ analysiert, inwieweit der Koalitionsvertrag die "Gelben Seiten" sind:

    https://taz.de/FDP-Finanzproje…ihre-Profiteure/!5818789/

    ein echter taz-artikel :exploding_head: ...

    klar, ein staatsfonds ist des teufels -- warum sagt das den norwegern denn keiner?

    erhöhte afa ist natürlich ein geschenk für immobilienbesitzer, aber man will den mietwohnungsbau ja auch ankurbeln. die drohenden/umgesetzten mietendeckel fördern diesen jedenfalls schon mal nicht.

    die superabschreibung klingt aber für mich auch undurchsichtig und dubios.

  • Zudem ich es auch richtig finde, dass in einer Privatinsolvenz alles was "übrig" ist in die Schuldentilgung geht.

    Nein, das ist auch bei einem P-Konto ohne laufende Privatinsolvenz schon so.

    Glücklicherweise (entgegen Deiner Auffassung) ist es so, dass wenigstens im Bezugsmonat Sozialleistungen nicht gepfändet werden können.

    "Übrig" ist da gar nichts. Es passiert aber, wenn man z.B. durch einen Krankenhausaufenthalt daran gehindert ist, das Geld rechtzeitig abzuholen.

    Die Grundlage ist die Basis von ALLEM.

  • wurden diese prüfungen nicht gerade für die ersten 2 jahre abgeschafft?

    Jein. Momentan gilt noch das Sozialschutzpaket bis 31.03.2022 und solange muss man nur angeben, ob man erhebliches Vermögen hat (mehr als 60.000 Euro für die erste, 30.000 Euro für jede weitere Peron) und die Senkung der Mietkosten auf die Angemessenheitsgrenzen der jeweiligen Stadt wurde bis zum Auslaufen des Sozialschutzpakets ausgesetzt.

    Perspektivisch plant die Ampel jedoch, dass das auch nach Auslaufen des Sozialschutzpaketes erst mal für die Dauer von 2 Jahren tatsächlich so gehandhabt wird. Da ist aber noch nichts in Stein gemeißelt.

    Sollte zum 01.04.22 das Sozialschutzpaket auslaufen bzw. nicht verlängert werden, und sollte es dann noch keine Neuregelungen geben, greifen wieder die vorherigen Regelungen des SGB II, und die sind tatsächlich so, dass man alles offen legen muss und die Vermögensfreigrenzen ziemlich gering sind. Ich persönlich finde die "normalen" Vermögensfreigrenzen zu niedrig und die im Sozialschutzpaket geltenden zu hoch. Ich bin vom Fach.

  • Eher noch ein echter Ulrike Herrmann Artikel.

    Ihr kennt Euch?

    Am Ende wurde doch nur die Immobilien-Abschreibung als eindeutige Klientelpolitik bemängelt - von daher doch gar kein totaler Verriss!?

  • Natürlich kennen wir uns nicht persönlich, aber die weitgehende Ablehnung eines marktwirtschaftlichen Systems durch Frau Herrmann ist doch neben ihrer Tätigkeit bei der taz auch durch ihre Bücher und sonstigen Publikationen sowie ihre vielen öffentlichen Auftritte bekannt. Und im Gegensatz zu Dir sehe ich in dem Beitrag sehr wohl den Versuch eines Totalverrisses.

  • Zitat

    wurden diese prüfungen nicht gerade für die ersten 2 jahre abgeschafft?

    Also hdie Kontoauszüge musste ich weiterhin alle in Kopie einreichen. Ich hab beim Ausfüllen keinerlei Unterschied bemerkt.

  • Grundsicherung oder ALG2 ganz sicher nicht, da muss man sehr genau sein Vermögen mit Kontoauszug, Sparvertrag und pipapo offenlegen.

    (Was ja auch richtig so ist)

    wurden diese prüfungen nicht gerade für die ersten 2 jahre abgeschafft?

    Ja, das gilt allerdings aber erst ab Januar 2022, und außerdem auch eher für Leute, die wegen Corona in finanzielle Schwierigkeiten gekommen sind, also z.B. Kleinunternehmer u.ä.

    Da ist die Gewährung von Hilfsgeldern oder Grundsicherung relativ unbürokratisch geworden, das stimmt.


    Für den klassischen ALG2 Bezieher ändert sich, soweit ich weiß, erstmal nichts.

    Hab gerade erst den Neuantrag für Hartz bei einer Nachbarin angeschaut, der sieht genauso aus, wie bei mir damals vor 15 Jahren.

  • Ja, das gilt allerdings aber erst ab Januar 2022, und außerdem auch eher für Leute, die wegen Corona in finanzielle Schwierigkeiten gekommen sind, also z.B. Kleinunternehmer u.ä.

    Da ist die Gewährung von Hilfsgeldern oder Grundsicherung relativ unbürokratisch geworden, das stimmt.

    Stimmt, so habe ich das auch wahrgenommen.

  • Für den klassischen ALG2 Bezieher ändert sich, soweit ich weiß, erstmal nichts.

    Hab gerade erst den Neuantrag für Hartz bei einer Nachbarin angeschaut, der sieht genauso aus, wie bei mir damals vor 15 Jahren.

    Dann ist da etwas nicht richtig gelaufen, denn jeder, der erstmalig ALG 2 beantragt, kann zur Zeit den VA (vereinfachten Antrag) nach §67 SGB II stellen. Ich arbeite nebenbei ehrenamtlich u. A. in dem Bereich.

  • Da läuft so häufig vieles nicht wie es sollte. Da wundert mich schon lange gar nichts mehr.

    Wenn die Diskussionen über Gendersternchen den Leuten sämtliche Energie rauben, bleibt eben kein Saft mehr für andere wichtige Dinge.

    Geht das noch als Ironie durch, oder ist das schon böse? :smiling_face_with_halo:


    Das Feld für solchen Aktionismus wird übrigens ständig weiter. Zukünftig werden jene schwierigen Themen immer wieder eine Ablenkungsdiskussion darüber finden, welches noch so nebensächliche Ding man denn noch umweltfreundlicher machen könnte. Die Leute werden sich mit Begeisterung in die Diskussion darüber stürzen, da die Themen bewusst so einfach gewählt werden, dass ein jeder mit Freuden und ohne viel Vorwissen daran teilnehmen kann. Ist dann wohl so etwas wie politische Teilhabe.

    Einmal editiert, zuletzt von Evoluzzer ()

  • Ach, ich kann schon beides. Wobei mir persönlich der Genderstern komplett egal ist, aber wenn das für einige Menschen so wichtig ist, dann halt behördliche Unterlagen mit Stern. :smiley_emoticons_unknownauthor_bigsmoke:


    So lange die dann korrekt bearbeitet werden soll mir das Gehupft wie Gesprungen sein. Das ist bei Harz4 halt oft nicht der Fall. Rund ein Drittel, so erinnere ich mich, der Bescheide sind falsch undzwar zu ungunsten des Empfängers. Und wenn mal ein Fehler zugunsten des Empfängers passiert, dann soll der Empfänger das zurückzahlen, mit der interessanten Begründung, man hätte ja wissen müssen, dass der Sachbearbeiter dort einen Fehler gemacht hat.


    Das ist ja aber alles politisch gewollt. Die haben zuwenig Personal, dass oft auch nur über Zeitverträge da ist und gar nicht richtig geschult ist. Das System ist rott und das Menschenbild dahinter ist unter aller Sau.


    Und da finden sich dann Sternchen und Systemkritik. Beides kommuniziert auf verschiedenen Ebenen mangelnden Respekt.

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